Zentrale (horizontale) Funktionen
Erstellung von FM-Konzepten
Zunächst ist zu klären, was man unter "horizontalen Funktionen" verstehen soll. Gemäß Definition der DIN EN 15221, Teil 4, bedeutet dies: "Zusammenfassung von zentralen Funktionen oder gemeinsamer Prozesse, die auf alle Produkte anwendbar und Teil der strategischen Ebene sind (strategische Planung und Controlling) Zusammenfassung von zentralen Funktionen oder gemeinsamer Prozesse, die auf alle Produkte anwendbar und Teil der strategischen Ebene sind (strategische Planung und Controlling)"
Fallbeispiel:
Fallbeispiel:
Zum Verständnis sei ein einfaches Beispiel genannt. Wenn die Wartung verschiedener Anlagen aus einer Hand durchgeführt wird, etwa im Rahmen eines komplexen FM-Vertrages, dann kann man die Durchführung der Wartung selbst als eine "Ebene" betrachten, nämlich als Facility Services. Die Planung und Steuerung der Wartungen, etwa die Erstellung eines schlüssigen und allseits gut abgestimmten Wartungsplanes, könnte man als zentrale oder auch "horizontale" Funktion verstehen.
Kostensammler
Diese horizontale Funktion soll als "Kostensammler" fungieren. Insbesondere beim Beispiel der Umlage von Leistungen ist das sinnvoll. Wartungsarbeiten sind ja in der Regel im Rahmen von Mietverträgen (Wohnungs- und auch Gewerbemietverträgen) auf die Mieter umlegbar. Es ist also sinnvoll, die umzulegenden Kosten genau zu kennen und aus den Prozessen heraus, zugeordnet zu erfassen.
Ein FM-Konzept kann u.a. dafür sorgen, dass eben diese Kostenerfassung im Sinne der Umlagefähigkeit erfolgt.