Allgemeine Vorgaben
Allgemeine Vorgaben
Die Arbeit an der betrieblichen FM-Konzeption ist eine kontinuierliche Aufgabe der obersten Leitung in Zusammenarbeit mit der FM-Leitung. Falls es eine direkte Zuständigkeit für das FM (Stellenplan und Stellenbeschreibung) nicht gibt, haben die entsprechenden funktionalen Stellen diese Aufgabe koordiniert zu erfüllen.
Unterschiede FM vs. Gebäudemanagement (GM)
Nach geltendem Begriffsverständnis ist Gebäudemanagement (GM) nicht mit FM identisch, sondern ein Teilbereich, der mindestens in zweierlei Beziehung Unterschiede zu FM aufweist:
Zeitlicher Umfang; In Bezug auf den Gebäude-Lebenszyklus deckt FM alle Phasen vom Konzept bis zum Abriss ab. GM hingegen konzentriert sich auf die Nutzungsphase von Gebäuden.
Leistungsumfang und Gewichtung
FM beinhaltet sämtliche Leistungen, die zum Erreichen der oben genannten FM-Ziele erforderlich sind. Hierzu gehören in hohem Maße auch strategische
Managemententscheidungen auf Nutzerseite, wie z.B.
Wie viel Fläche wird gebraucht?
Wie muss die Ausstattung sein?
Welche Dienstleistungen werden benötigt?
Sollen diese in Fremd- oder Eigenleistung erbracht werden?
Welche Service Level sind zu fordern?
Sollen Vergaben in Losen oder im Paket erfolgen?
Gebäudemanagement
Gebäudemanagement beschäftigt sich dagegen sehr stark mit der Planung, Arbeitsvorbereitung und Organisation der Dienstleistungserbringung, d.h. der operativen Leistungen (Facility Services), die auch vollständig fremd vergeben werden könnten.
Wenngleich auch im Rahmen des GM Managementleistungen wahrzunehmen sind, so beziehen sich diese jedoch rein auf die Dienstleistungserbringung und bilden keinen strategischen Schwerpunkt. Die Dominanz des Handhabungsaspektes beim GM findet sich in VDMA-AIG Instandhaltungsinformation Nr.12 und VDMA 24196.
In diesem Zusammenhang ist auch konzeptionell zu entscheiden, wie die FM-Leitung erfolgen soll (einheitliche FM-Strategie vs. dezentrale Wahrnehmung von FM-Aufgaben
Beispiel:
Die Darstellung des möglichen Zahlenrahmens ist am besten darstellbar an einem
Beispiel:
Kostengrenzen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. Übernahme durch den Subunternehmer können sein: Bis einschl. 500 € (Lohn und Material) je Einzelmaßnahme und
Anlage: pauschal enthalten im Angebotspreis des Bieters.
Kostenübernahme durch den AG: Ab 500 € bis 1.000 € pro Anlage und Einzelfall:
sofortige Ausführung durch den Dienstleister, Abrechnung unter Nachweis der tatsächlich aufgewendeten Stunden und Materialeinsatzes, sofern vereinbart,
Ab 1.000 € bis 5.000 € Vorlage eines detaillierten Angebotes, Ausführung nur nach schriftlicher Beauftragung des Auftraggebers,
Ab 5.000 bis 15.000 € Vorlage von drei Angeboten, Ausführung nur nach schriftlicher Beauftragung, bei Ausführung über ein Drittunternehmen kommt der Handlingsaufschlag zur Anwendung,
Ab 15.000 € Instandsetzung wird vom Auftraggeber separat ausgeschrieben und beauftragt.