Leistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung
Eine Leistungsvereinbarung soll ein Dokument sein, welches zum Beispiel abgeschlossen wird zwischen dem Facility Management- Bereich und der obersten Leitung eines Unternehmens. Darin sollen die Grundsätze des Facility Management dargelegt werden. Es soll in der Leistungsvereinbarung festgelegt sein, wofür das Facility Management mit Blick auf das jeweilige Kerngeschäft zuständig ist und demzufolge wofür nicht. Auf diese Weise wird der Leistungsumfang klar abgegrenzt, man kann auch sagen, eingegrenzt. Durch Leistungsvereinbarungen (die leider derzeit nicht die Regel darstellen) wird vermieden, dass es im Unternehmen zu Missverständnissen über die Zuständigkeit kommt.
Fallbeispiel:
In einem Werk der Automobilindustrie existiert eine Vielzahl von sehr komplexen technischen Anlagen. Diese Anlagen enthalten ebenfalls eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen dem, was man hinlänglich die Gebäudetechnik nennt und dem, was im Unternehmen die Produktionsanlage genannt wird. (Zufuhr von Elektroenergie, von Druckluft, von Wasser und anderen Medien, Abwasserableitung, Kommunikationsleitungen, Aufgaben der Reinigung, der Instandhaltung und vieles andere mehr). Aufgrund der zumeist bezüglich der speziellen Anlagen überdurchschnittlich hohen Qualifikation derer, die an diesen Produktionsanlagen tagtäglich arbeiten, kann es sinnvoll sein, wenn diese Beschäftigten zugleich auch zuständig sind für die Instandhaltung des gebäudetechnischen Teils. Sie übernehmen quasi FM-Aufgaben. Ein großer Vorteil hierbei ist der Wegfall von Schnittstellen der Zuständigkeit.
An diesem Beispiel wird klar, dass nur bei eindeutiger Zuständigkeitsregelung die Delegierung der Betreiberpflichten gelingen kann. Zuständigkeitsstreit zwischen Facility Management und Produktion wird so ausgeschlossen. Wenn dieses Verfahren hier beispielhaft erwähnt wird, so dient es nicht zwingend als Empfehlung für diese Vorgehensweise. Vielmehr ist in jedem Einzelfall das optimale Zusammenwirken zwischen Kerngeschäft und Facility Management begründet und eindeutig festzulegen.