Zugänglichkeit, Inklusivität und Gleichberechtigung
Keine Einzelperson oder Gruppe von Personen sollte bei der Nutzung der Einrichtungen benachteiligt werden. In vielen Ländern sind Rechtsvorschriften vorhanden, um sicherzustellen, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf z. B. Alter, Behinderung, Geschlechtsumwandlung, Ehe und Lebenspartnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, ethnische Herkunft, Religion oder Glaube, Geschlecht und sexuelle Orientierung gibt.
Zugangsprüfungen können von Vorteil sein; ihr Nutzen kann jedoch eingeschränkt sein, wenn sie nicht im Kontext einer strategischeren Strategie für Zugänglichkeit, Inklusivität und Gleichberechtigung durchgeführt werden. Die FM-Organisation sollte die Vorzüge einer proaktiven Beratung zusätzlich zur reaktiven Problemlösung in Betracht ziehen, um eine klare und eindeutige Position zur Behandlung von Menschen auf integrativer und gleichberechtigter Grundlage zu schaffen.