Konzeption im Facility Management (FM)
Die Konzeption im Facility Management (FM) bildet den strategischen Rahmen für die Verwaltung, den Betrieb und die Optimierung von Immobilien, technischen Anlagen und infrastrukturellen Dienstleistungen. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Prozesse und Ressourcen ist die Einbindung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen und sozialverträglichen FM-Strategie. Die Mitbestimmung ermöglicht es, die Interessen der Mitarbeitenden zu wahren, Transparenz zu fördern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Klare Betriebsvereinbarungen, die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats und eine offene Kommunikation fördern die Akzeptanz und den Erfolg der FM-Konzeption und tragen dazu bei, die Interessen der Belegschaft mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen.
Bedeutung der Mitbestimmung in der FM-Konzeption
Relevanz der Mitbestimmung
Sozialverträglichkeit: Sicherstellung, dass Änderungen und Maßnahmen keine Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen.
Transparenz: Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats schafft Vertrauen und fördert Akzeptanz.
Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG.
Effizienz: Ein gut eingebundener Betriebsrat kann konstruktiv zur Optimierung der FM-Maßnahmen beitragen.
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, z. B. Outsourcing von FM-Leistungen.
§ 80 Abs. 2 BetrVG: Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.
Arbeitsplatzgestaltung
Relevanz: Gestaltung von Arbeitsplätzen und Räumen beeinflusst Produktivität, Gesundheit und Zufriedenheit.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Planung von Büroräumen oder ergonomischen Arbeitsplätzen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Beispiel: Einführung flexibler Arbeitsplatzkonzepte (Desk Sharing), bei denen der Betriebsrat Regelungen zu Rückzugsräumen und Belegungskapazitäten einfordert.
Digitalisierung und Technikeinsatz
Relevanz: Die Einführung von CAFM-Systemen, automatisierten Steuerungen oder Überwachungseinrichtungen kann Arbeitsprozesse und Datenschutz betreffen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung technischer Systeme.
Beispiel: Der Betriebsrat stellt sicher, dass ein CAFM-System keine personenbezogenen Daten erfasst, die zur Überwachung der Leistung genutzt werden könnten.
Nachhaltigkeit und Umweltmanagement
Relevanz: Maßnahmen wie energieeffiziente Heizsysteme, nachhaltige Baumaterialien oder Abfallmanagement betreffen langfristig die Betriebskosten und das Arbeitsumfeld.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes unterstützen.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass beim Neubau einer Immobilie energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien eingesetzt werden.
Outsourcing und Fremdfirmenmanagement
Relevanz: Das Auslagern von FM-Dienstleistungen kann interne Mitarbeitende und deren Arbeitsbedingungen betreffen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG ein Mitspracherecht bei Betriebsänderungen und kann sozialverträgliche Lösungen einfordern.
Beispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende von Fremdfirmen zu denselben Arbeitsschutzstandards arbeiten wie interne Beschäftigte.
Arbeitszeit und Schichtmodelle
Relevanz: Änderungen in FM-Prozessen, wie längere Servicezeiten oder Schichtmodelle, können die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden erheblich beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitspracherechte bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert eine faire Vergütung für Mehrarbeit und klare Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Arbeitsplatzgestaltung:Regelungen zur ergonomischen Gestaltung und Nutzung von Arbeitsplätzen.
Digitalisierung: Datenschutzrichtlinien und Nutzungsvorgaben für CAFM-Systeme und digitale Tools.
Arbeitszeitregelungen: Festlegung von Arbeitszeitmodellen, Überstundenregelungen und Schichtplänen.
Nachhaltigkeit: Verpflichtung zu energieeffizienten und ressourcenschonenden Maßnahmen.
Outsourcing: Standards für die Integration und Überwachung von Fremdfirmen.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß BetrVG und Arbeitsschutzgesetzen.
Transparenz: Klare Regeln fördern das Vertrauen der Belegschaft.
Sicherheit: Schutz der Interessen der Mitarbeitenden bei Änderungen im FM.
Nachhaltigkeit: Förderung langfristig positiver Auswirkungen auf Umwelt und Betriebskosten.
Akzeptanz neuer Maßnahmen
Herausforderung: Mitarbeitende könnten Änderungen in der FM-Konzeption, wie flexible Arbeitsplatzmodelle, ablehnen.
Lösung: Der Betriebsrat fördert eine transparente Kommunikation und frühzeitige Einbindung der Belegschaft.
Integration externer Dienstleister
Einführung eines digitalen Gebäudemanagementsystems
Problem: Mitarbeitende befürchten eine Überwachung durch das System.
Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass das System nur technische Daten erfasst und keine personenbezogenen Informationen speichert.
Arbeitsplatzgestaltung in einem Neubau
Outsourcing von Reinigungsdiensten
Problem: Die Integration einer Fremdfirma könnte zu schlechteren Arbeitsbedingungen führen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Fremdfirmen dieselben Arbeitsschutz- und Qualitätsstandards einhalten wie interne Mitarbeitende.