Betriebsfähigkeit durch schlüssige Facility-Management-Konzeption sichern
Betriebsfähigkeit als Konzeptziel festlegen
Eine Facility-Management-Konzeption ist dann wirksam, wenn sie den vorgesehenen Betrieb nicht nur beschreibt, sondern dessen Voraussetzungen vollständig und widerspruchsfrei vorbereitet. Betriebsfähigkeit ist deshalb ein zentrales Konzeptziel. Sie bezeichnet den Zustand, in dem Gebäude, Anlagen, Flächen, Services, Organisation, Informationen und Ressourcen gemeinsam so aufgestellt sind, dass die vorgesehene Nutzung sicher, rechtskonform und verlässlich unterstützt werden kann. Ein fachlich gut formuliertes Konzept allein stellt diesen Zustand noch nicht her. Entscheidend ist, ob seine Festlegungen umsetzbar, miteinander abgestimmt und in konkrete Verantwortlichkeiten, Prozesse, Leistungen und Nachweise überführt sind. Ausgangspunkt sind Unternehmensziele, Nutzeranforderungen, Nutzung, Betriebszeiten, Kritikalitäten, Betreiberpflichten, vorhandene Ressourcen und geplante Veränderungen. Daraus werden Mindestbedingungen für den späteren Betrieb abgeleitet. Die Konzeption muss erkennen lassen, welche Voraussetzungen vor Betriebsaufnahme zwingend erfüllt sein müssen, welche Einschränkungen vorübergehend beherrschbar sind und welche Abweichungen eine Nutzung verhindern. Dadurch wird Betriebsfähigkeit vom allgemeinen Qualitätsanspruch zu einem prüfbaren Zielzustand, an dem Teilkonzepte, Projekte und spätere Betriebsentscheidungen ausgerichtet werden.
